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ÖkoStrom fix: Für unsere Sparfüchse

Tolle Preise mit einer kurzen Erstlaufzeit von maximal einem Jahr. Danach profitiert ihr weiter vom niedrigen Preis mit kurzer Kündigungsfrist.

Eure Vorteile auf einen Blick:

  • 100% Ökostrom
  • Preisgarantie: ausschließlich auf den Energiepreis bis 31.12.2026
  • Erstlaufzeit: bis Ende des Jahres
  • Vertragsverlängerung nach Erstlaufzeit: 1 Monat
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Kundencenter in Pinneberg und Tornesch

Angebot für Kunden aus:
Schleswig-Holstein | Hamburg

Unsere Preise

1. ÖkoStrom fix – Schleswig-Holstein (im S-H Netzgebiet) / Preis ab 01.02.2026 (unten im Archiv: Preise bis 31.01.2026)

unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 28,76 34,22
Grundpreis (Euro/Jahr)*** 122,43 145,69

2. ÖkoStrom fix –Schleswig-Holstein (außerhalb des S-H Netzgebietes) / Preis seit 01.02.2025

unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 32,15 38,26
Grundpreis (Euro/Jahr)*** 143,17 170,37

3. ÖkoStrom fix – Hamburg / Preis ab 01.02.2026 (unten im Archiv: Preise bis 31.01.2026)

unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 32,26 38,39
Grundpreis (Euro/Jahr)*** 96,40 114,72
Ökostrom fix Jetzt bestellen

Jetzt online abschließen

Preise (Archiv)

Unsere Preise bis 31.01.2025

ÖkoStrom fix – Schleswig-Holstein (im S-H Netzgebiet) / Preis bis 31.01.2026
unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 30,81 36,66
Grundpreis (Euro/Jahr)*** 122,43 145,69
ÖkoStrom fix –Schleswig-Holstein (außerhalb des S-H Netzgebietes)
unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 37,77 44,95
Grundpreis (Euro/Jahr)** 149,92 178,40
ÖkoStrom fix – Hamburg / Preis bis 31.01.2026
unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 33,82 40,25
Grundpreis (Euro/Jahr)*** 96,40 114,72

* Die Preise sind als Nettopreise kalkuliert, die Bruttopreise (beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19%) und sind gerundet.

** Hinzu kommen die jeweils vom Netzbetreiber berechneten Netzentgelte sowie die Konzessionsabgabe, Umlagen und Steuern in der jeweils gültigen Höhe.

*** Zusätzlich zum Arbeits- und Grundpreis werden dem Kunden vom Lieferanten die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistung für die jeweils verbaute Messeinrichtung an der Abnahmestelle / dem Zählpunkt in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt, wenn der Kunde keine Vereinbarung mit einem anderen Messstellenbetreiber (i. S. § 5 MsbG) als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber geschlossen hat. Ist letzteres der Fall erfolgt die Abrechnung zwischen Kunden und dem anderen Messstellenbetreiber direkt; in der Jahresverbrauchsabrechnung entfällt somit die Berechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb.