ÖkoStrom regional: Für alle, die Regionalität leben.
100 % Ökostrom – TÜV-zertifiziert und nach Herkunftsnachweisen garantiert aus Schleswig-Holstein: Mit dem ÖkoStrom regional setzt ihr ganz auf die Kraft der norddeutschen Natur, denn steife Brisen, Sonnenlicht und Wasserkraft erzeugen reichlich saubere Energie. Auch wir als Stadtwerke Südholstein engagieren uns aktiv für den regionalen Ausbau erneuerbarer Energien, etwa durch die Beteiligung am Windpark Uetersen, der 2025 repowert wurde. Mit eurer Entscheidung für Ökostrom aus den natürlichen Ressourcen Schleswig-Holsteins tragt ihr zur Senkung des CO₂-Ausstoßes bei und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien für eine umweltfreundliche und zukunftsfähige Energieversorgung!
Eure Vorteile auf einen Blick:
- 100 % Ökostrom aus Schleswig-Holstein
- TÜV-zertifiziertes Produkt
- Preisgarantie: ausschließlich auf den Energiepreis bis 31.12.2025
- Erstlaufzeit: bis Ende des Jahres
- Vertragsverlängerung nach Erstlaufzeit: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Jederzeit sicher versorgt
- Kundencenter in Pinneberg und Tornesch
Angebot für Kunden aus:
Pinneberg | Bönningstedt | Borstel-Hohenraden | Prisdorf | Tangstedt | Tornesch (nur online abschließbar)
Unsere Preise
ÖkoStrom regional / Preis seit 01.02.2025
| unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
|---|---|---|
| Arbeitspreis (Cent/kWh) | 31,15 | 37,07 |
| Grundpreis (Euro/Jahr)*** | 104,97 | 124,91 |
Preise (Archiv)
Unsere Preise bis 31.01.2025
| unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
|---|---|---|
| Arbeitspreis (Cent/kWh) | 36,60 | 43,55 |
| Grundpreis (Euro/Jahr)** | 117,60 | 139,94 |
* Die Preise sind als Nettopreise kalkuliert, die Bruttopreise (beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19%) und sind gerundet.
** Hinzu kommen die jeweils vom Netzbetreiber berechneten Netzentgelte sowie die Konzessionsabgabe, Umlagen und Steuern in der jeweils gültigen Höhe.
*** Zusätzlich zum Arbeits- und Grundpreis werden dem Kunden vom Lieferanten die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistung für die jeweils verbaute Messeinrichtung an der Abnahmestelle / dem Zählpunkt in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt, wenn der Kunde keine Vereinbarung mit einem anderen Messstellenbetreiber (i. S. § 5 MsbG) als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber geschlossen hat. Ist letzteres der Fall erfolgt die Abrechnung zwischen Kunden und dem anderen Messstellenbetreiber direkt; in der Jahresverbrauchsabrechnung entfällt somit die Berechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb.