FAQ
Navigiert euch einfach durch die unterschiedlichen Themenbereiche und klickt auf die Fragen, um die Antwort einzublenden. Solltet ihr nicht fündig werden, nehmt gerne mit uns Kontakt auf.
Ökostrom
Die Nachfrage unserer Kunden nach Ökostrom ist ständig angestiegen. Uns ist darüber hinaus klar, dass konventionelle Energiequellen endlich sind und unser Klima belasten. Daher möchten wir als verantwortungsvoller Energieversorger unseren Beitrag leisten und den Bezug und den Ausbau von erneuerbaren Energien ermöglichen und fördern. Gerade in der jetzigen Zeit wird klar, wie wichtig ein Umstieg auf erneuerbare Energien ist.
100 % Ökostrom ausschließlich aus Anlagen erneuerbarer Energie.
Wir helfen dabei, große Mengen CO₂ und radioaktiven Abfall einzusparen. Durch die Verwendung weniger fossiler Brennstoffe wird die Luftverschmutzung reduziert. Somit leistet auch ihr direkt einen Beitrag und gestaltet die Energiewende aktiv mit.
Vom Umweltbundesamt gibt es das Herkunftsnachweisregister. Ein Herkunftsnachweis ist so etwas wie eine Geburtsurkunde für Strom. Darin wird vermerkt, wie und wo der Strom erzeugt wurde.
Ökostrom wärmepumpe
§ 14a EnWG regelt, dass Wärmepumpen und andere stromintensive Geräte bei Bedarf ihre Leistung kurzzeitig vom Netzbetreiber steuern bzw. reduzieren lassen müssen, um das Stromnetz zu entlasten. Im Gegenzug für diese Steuerungsmaßnahmen erhaltet ihr als Besitzerinnen und Besitzer dieser Geräte Vorteile in Form von sogenannten reduzierten Netzentgelten. Ihr profitiert also davon, dass der Netzbetreiber den Stromverbrauch der Wärmepumpen steuern darf, indem ihr weniger dafür zahlen müsst, dass der Strom zu euch nach Hause kommt. Diese geringeren Netzentgelte lassen sich über zwei verschiedene Abrechnungsmodelle (Modul 1 und Modul 2) abwickeln.
Die Steuerung von Wärmepumpen durch den Netzbetreiber ist nötig, weil viele dieser Geräte zur gleichen Zeit sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel an kalten Tagen, wenn zahlreiche Wärmepumpen gleichzeitig Strom zum Heizen benötigen. Dadurch entstehen Spitzenlasten, die das Netz überfordern könnten. Damit das nicht passiert, gelten sie als steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Geräte, deren Stromverbrauch der Netzbetreiber bei Bedarf etwas herunterregeln darf.
Diese vorübergehende Leistungsreduzierung nennt man netzdienliche Steuerung. Sie hilft, das Stromnetz stabil zu halten, ohne dass die Geräte komplett ausgeschaltet werden.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte, deren Energieverbrauch bei Bedarf vom Netzbetreiber aus der Ferne geregelt werden kann, um das Stromnetz zu stabilisieren und vor Überlastung zu schützen. Dies ist besonders wichtig bei Geräten und Anlagen mit hohem Energieverbrauch wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Klimaanlagen, die meist zu den gleichen Zeiten betrieben werden und so Spitzenlasten verursachen können.
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten nach § 14a EnWG :
- Wärmepumpen
- nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für E-Autos (Wallboxen)
- Anlagen zur Erzeugung von Kälte (Klimaanlagen)
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher)
Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und, bei denen § 14a EnWG greift, gelten laut Bundesnetzagentur Übergangsfristen. Die geltenden Regelungen unterscheiden sich je nachdem, ob die Anlage bereits durch den Netzbetreiber gesteuert wird oder nicht:
Mit Steuerung durch den Netzbetreiber: Für bestehende Anlagen, die bereits von reduzierten Netzentgelten des Netzbetreibers profitieren, bleiben die bisherigen Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 2028 unverändert bestehen. Danach gelten auch für diese Anlagen die neuen Vorgaben. Wer möchte, kann jedoch schon vorher freiwillig auf die neuen Steuerungsregelungen umsteigen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Netzbetreiber abschließen.
Ohne Steuerung durch den Netzbetreiber: Bestehende Anlagen, für die keine Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber besteht, sind auch langfristig nicht von den neuen Vorgaben betroffen. Auf Wunsch könnt ihr jedoch freiwillig eine Vereinbarung zur netzdienlichen Steuerung mit dem Netzbetreiber abschließen.
Die Preisübersicht für Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, findet ihr hier unter 4. ÖkoStrom wärmepumpe.
Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden bzw. werden, müssen der netzdienlichen Steuerung zur Verfügung stehen. Sie müssen demzufolge so angeschlossen werden, dass sie vom Netzbetreiber steuerbar sind. Im Gegenzug profitiert ihr von reduzierten Netzentgelten auf eurer Abrechnung, wofür zwei verschiedene Optionen, die sogenannten Module, zur Wahl stehen.
Nein. Die vollständige Abschaltung ist nicht zulässig. Steuerungsmaßnahmen durch den Netzbetreiber erfordern nach § 14a EnWG immer die Bereitstellung einer Mindestleistung für eure Geräte. So wird beispielsweise der Betrieb einer Wärmepumpe während einer solchen Maßnahme nicht unterbrochen.
Wichtig:
Manche Wallboxen und ältere Wärmepumpen lassen sich zwar grundsätzlich steuern, bieten aber keine Möglichkeit, ihre Leistung stufenweise zu drosseln. Sie reagieren je nach Modell lediglich mit „an“ oder „aus“. Ein Blick in die technischen Unterlagen oder die Produktbeschreibung hilft dabei, herauszufinden, ob das Gerät derartige Einschränkungen aufweist. Auch wenn nur diese zwei Zustände unterstützt werden, können die betreffenden Geräte weiterhin genutzt werden und müssen nicht ersetzt werden.
Die Sperrzeiten sind von 11:00 bis 13:00 Uhr und von 17:30 bis 19:30 Uhr. Die vollständige Abschaltung der Wärmepumpe ist dabei nicht zulässig. Steuerungsmaßnahmen durch den Netzbetreiber erfordern nach § 14a EnWG immer die Bereitstellung einer Mindestleistung für eure Geräte.
Die Vereinbarung zur Steuerung der Wärmepumpe und zur Modulauswahl (Wahl des Abrechnungsmodells) müsst ihr mit eurem Netzbetreiber abschließen. Hier findet ihr nähere Informationen zur Anmeldung einer Wärmepumpe beim Netzbetreiber.
Bei Fragen könnt ihr uns kontaktieren:
Per Mail an netzanschluss@sw-suedholstein.de oder per Post an Stadtwerke Südholstein GmbH, Kundenservice Netze, Am Hafen 67, 25421 Pinneberg
Fernwärme Grundsätzliches
- Ihr schreibt uns eine E-Mail an fernwaerme@sw-suedholstein.de mit der Adresse, für die ihr gerne einen Fernwärmeanschluss hättet. Wir prüfen daraufhin, ob eure Immobilie grundsätzlich an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann.
- Anschließend klärt ihr mit eurem Architekten oder Heizungsinstallateur, wieviel Leistung (kW) ihr benötiget.
- Für die Angebotserstellung benötigen wir einen Lageplan des Objektes mit Nordpfeil und der Kennzeichnung des Hausanschlussraumes.
- Ihr erhalter von uns ein Angebot für den Netzanschluss an euer Haus und den Anschluss eurer Übergabestation. Gleichzeitig benötigt ihr ein Angebot von einem Heizungsinstallateur für die Anbindung der Übergabestation an die Hausanlage.
- Nach Unterzeichnung des Fernwärmevertrages über Anschluss und Versorgung kümmern sich unsere Techniker um die Durchführung der Anschlussarbeiten.
Fernwärme bietet höchsten Komfort. Um die Brennstoffbeschaffung braucht ihr euch nicht mehr zu kümmern. Euch steht jederzeit saubere Energie zur Verfügung ohne Schornsteinfeger und Kesselwartung. Außerdem ist die Fernwärmeanlage besonders platzsparend.
Bei den Kosten erwarten euch keine bösen Überraschungen durch stark schwankende Energiepreise. Fernwärmeanlagen sind zudem sehr wartungsarm, wodurch geringe Wartungskosten anfallen.
Das beste zum Schluss – Fernwärme ist besonders klimaschonend.
Die Wärme für Heizung und Wasser wird größtenteils als Nebenprodukt bei der Müllverbrennung erzeugt und durch ein Blockheizkraftwerk ergänzt, wodurch Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt werden. Das ist effizient, schont die Umwelt durch weniger Emissionen und führt zu einem Primärenergiefaktor.
Der Primärenergiebedarf eines Systems nach Gebäudeenergiegesetz umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energieträger die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Zur Ermittlung der Energiebilanz des Gebäudes wird der entsprechende Energiebedarf unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor beschrieben.
Laut neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01. November 2020 in Kraft trat, müssen Neubauten und Gebäude, an deren Hülle wesentliche Änderungen vorgenommen werden, abschließend deutlich weniger Energie für Heizung, Klimatisierung und Warmwasser verbrauchen, als vorher.
Ja, der Staat fördert den Umstieg auf die klimafreundliche Fernwärme über Programme der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Nähere Informationen findet ihr hier: www.kfw.de
Fernwärme Technik
Ob eine Versorgung möglich ist, hängt zunächst davon ab:
- ob eine Versorgungsleitung in eurer Nähe liegt und
- wieviel Leistung (in kW) ihr benötigen.
Diese Frage kann euch bei einem Neubau der Architekt beantworten, bei Bestandsgebäuden euer Heizungsinstallateur.
Eine Fernwärmeanlage ist sehr platzsparend. Es wird lediglich eine Übergabestation für die Fernwärme benötigt, die von uns gestellt und gewartet wird.
Die Stadtwerke liefern und bauen die Hausanschlussleitung sowie die Übergabestation im Gebäude und schließen diese netzseitig an. Der kundenseitige Anschluss an die Übergabestation wird von einem Heizungsmonteur eures Vertrauens durchgeführt.
Wendet euch gerne an unsere Ansprechpartner Technik:
04101 – 20 33 11
fernwaerme@sw-suedholstein.de
Fernwärme Verträge
Für die Bereitstellung und Lieferung von Wärme berechnen wir ein Wärmeentgelt, das sich zusammensetzt aus:
- Arbeitspreis
- Grundpreis
- Messpreis
- Verrechnungspreis
Der zu zahlende Arbeitspreis ist abhängig von der von euch verbrauchten Wärmemenge.
Der zur Abrechnung gelangende Grundpreis hängt von der erforderlichen und im Vertrag vereinbarten Leistung ab. Da wir Heißwasser liefern, messen und berechnen wir die Durchflussmenge. Dafür wird die vereinbarte Leistung in Liter/ Stunde umgerechnet.* Die maximal mögliche Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur ergibt sich aus den Technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Da bei einer geringen Auskühlung ein hoher Wasserdurchfluss notwendig ist, sind die Grundpreise gestaffelt. Kunden, die aufgrund technischer Gegebenheiten die Wärme weniger stark ausnutzen können, sollen nicht benachteiligt werden.
*Die Formel dafür lautet: H (Heizwasserdurchfluss in l/h) = Leistung in kW x 860/ Differenz zwischen maximaler Vorlauf- und maximaler Rücklauftemperatur
Beispiel: Eine Leistung von 14,3 kW und einer max. Temperaturdifferenz von 50° Celisus ergibt einen Heizwasserdurchfluss von 246 Liter/ Stunde. (14,3 x 860)/50 =246 Liter/ Stunde
Der Messpreis ist abhängig von den verwendeten Wärmezählern. Die Art und Anzahl der eingesetzten Wärmezähler werden auf Basis von technischen Anforderungen von uns ermittelt.
Ein Verrechnungspreis wird nur in Objekten mit Direktabrechnung und mehr als einem Nutzer erhoben. Der Preis hängt von der Anzahl der vorhandenen Heizkostenverteiler ab.
Die Preise werden jährlich nach den in den Preisbestimmungen festgelegten Änderungsklauseln angepasst. Wir informieren euch automatisch zum Jahresende über die neuen Preise.
Aktuelle Informationen findet ihr immer auf dieser Seite.
Die Verträge für den Fernwärmeanschluss werden mit dem Eigentümer abgeschlossen. Auf dieser Grundlage findet Ihre Belieferung statt. Die Erstlaufzeit beträgt 10 Jahre. Danach verlängern sich die Verträge jeweils um weitere 5 Jahre.
Als Mieter könnt ihr die Unterlagen bei dem Eigentümer einsehen.
Wenn ihr Mieter seid, endet der Vertrag automatisch mit eurem Auszug. Als Eigentümer übergebt ihr den Anschlussvertrag an den neuen Besitzer der Immobilie.
Wasser
Wasser nimmt auf seinem Weg durch den Boden viele gelöste natürliche Stoffe auf, darunter die sogenannten Härtebildner Kalzium und Magnesium.
Man bezeichnet Wasser mit hohem Kalzium- und Magnesiumgehalt als hart, solches mit einem geringen Anteil dieser Spurenelemente als weich. Die Wasserhärte ist für das Waschen von Bedeutung, denn die Härtebildner verringern die Waschkraft von Waschmitteln.
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG 2007) werden die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt unterteilt:
- Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) - Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH) - Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Netzgebiet Pinneberg:
Das Pinneberger Trinkwasser liegt im Härtebereich hart!
Härtegrad des Trinkwassers aus dem Wasserwerk:
- Quickborn Renzel: 2,5 Millimol/Calciumcarbonat je Liter (14,0 °dH)
- Peiner Weg: 3,2 Millimol/Calciumcarbonat je Liter (17,8 °dH)
Netzgebiet Tornesch:
Das Tornescher Trinkwasser liegt im Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 Grad dH)
°dH = Grad deutscher Härte
Weitere Informationen zur Wasserqualität findet ihr hier.
Für den Einbau und Nutzung privater Wasserzähler zur Erfassung von Wassermengen, die nicht in das öffentliche Abwassernetz geleitet werden, benötigen Sie einen gültigen Eichnachweis. Diesen senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an uns zurück.
Eichnachweis Wasserzähler privat
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Eichamtes: www.eichamt.de
E-Mobilität
Das hängt von eurer vorhandenen Elektroinstallation ab. Ob eure elektrische Anlage geeignet ist, kann euch eine ins Installateur:innenverzeichnis eingetragene Elektroinstallationsfirma beantworten.
Grundsätzlich ist das möglich. Ihr müsst es aber vorher mit eurem Vermieter bzw. Grundstückseigentümer abstimmen.
Wenn ihr in einer Mietswohnung wohnt, solltet ihr mit dem Vermieter sprechen. Als Wohnungseigentümer:in wendet ihr euch bitte an die Verwaltung.
Eine private Ladeeinrichtung bis 11 kVA muss beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme angemeldet werden. Ab 12 kVA benötiget ihr zudem eine Genehmigung vom Netzbetreiber.
Bitte verwendet zur Anmeldung unser Formular unter diesem Link. Dort findet ihr ebenfalls weitere Information zur Anmeldung einer E-Ladeeinrichtung.
Hier findet ihr weitere Informationen:
https://www.kfw.de/Förderung/Ladestationen
Förderung über das Land Schleswig-Holstein:
schleswig-holstein.de – Klimaschutz – Ladepunkt für E-Fahrzeuge
Einen Förderantrag für euer Elektrofahrzeug könnt ihr über die BAFA – Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen unter: BAFA – Einzelantrag stellen
Die Stadtwerke Südholstein bieten derzeit keine Förderung an.