Ersatzversorgung
Über die Ersatzversorgung wird sichergestellt, dass Sie auch in Ausnahmesituationen zuverlässig mit Energie versorgt bleiben. Sie greift automatisch, wenn Ihr bisheriger Energieversorger kurzfristig ausfällt – zum Beispiel durch eine Insolvenz oder unerwartete Vertragsbeendigung. In diesem Fall übernehmen wir als örtlicher Grundversorger nahtlos die Belieferung mit Strom oder Gas.
Die Ersatzversorgung ist zeitlich befristet und dient als sichere Übergangslösung. Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, in einen passenden Tarif bei uns zu wechseln oder sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden. So ist Ihre Energieversorgung jederzeit gewährleistet.
Ersatzversorgung
Netzgebiet Südholstein
FAQ's
Unsere Antworten auf häufige Fragen zur Ersatzversorgung:
Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn für Ihre Lieferstelle kein gültiger Energievertrag besteht oder der bisherige Lieferant die Belieferung eingestellt hat zum Beispiel durch Insolvenz oder Vertragsende.
Das gilt sowohl für Strom als auch für Gas.
Ja. Die Versorgung mit Strom und Gas läuft ohne Unterbrechung weiter. In beiden Fällen übernehmen wir als Ihr zuständiger Grund- und Ersatzversorger automatisch die Belieferung.
Die Ersatzversorgung für Strom und Gas ist gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt (§ 38 EnWG). In dieser Zeit empfiehlt es sich, zeitnah einen neuen Energievertrag für langfristig stabile Konditionen und Planungssicherheit abzuschließen. Nach Ablauf der drei Monate endet die Ersatzversorgung automatisch. Anschließend benötigen Sie einen neuen Strom- oder Gasliefervertrag. Je nach Kundengruppe und Situation erfolgt danach eine reguläre Belieferung oder eine gesetzlich vorgesehene Anschlusslösung.
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Die Grundversorgung gilt für Haushaltskunden ohne Energieliefervertrag und stellt die reguläre Standardversorgung dar.
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Übergangslösung nach § 38 EnWG. Sie greift kurzfristig ein, wenn ein Liefervertrag wegfällt oder kein Energieversorger mehr liefert und unabhängig davon, ob es sich um Strom oder Gas handelt. Sie dient ausschließlich der sicheren Überbrückung bis zum Abschluss eines neuen Vertrags.
SLP (Standardlastprofil) wird bei kleineren Verbrauchsstellen eingesetzt, bei denen ein standardisiertes Verbrauchsprofil verwendet wird.
RLM (registrierende Leistungsmessung) kommt bei größeren Verbrauchern zum Einsatz, bei denen der tatsächliche Energieverbrauch exakt gemessen und zeitnah abgerechnet wird.
Die Abrechnung hängt vom Messsystem ab und unabhängig davon, ob es sich um Strom oder Gas handelt:
SLP (Standardlastprofil):
Typisch für kleinere Verbrauchsstellen. Der Verbrauch wird geschätzt und über monatliche Abschläge sowie eine jährliche Abrechnung abgerechnet.
RLM (registrierende Leistungsmessung):
Typisch für größere Gewerbe- und Industriekunden. Der Verbrauch wird kontinuierlich gemessen und in der Regel monatlich auf Basis der tatsächlichen Werte abgerechnet.
Wir bieten keine Übergangsversorgung in der Mittelspannung/Mitteldruck an. Bitte schließen Sie einen Vertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Gerne bieten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot an, sprechen Sie bitte unsere Gewerbekundenbetreuer an.
Sollten Sie keinen Liefervertrag abschließen, müssen wir Ihre Abnahmestelle sperren.
FAQ's
zu unserem ÖkoStrom
Die Nachfrage unserer Kunden nach Ökostrom ist ständig angestiegen. Uns ist darüber hinaus klar, dass konventionelle Energiequellen endlich sind und unser Klima belasten. Daher möchten wir als verantwortungsvoller Energieversorger unseren Beitrag leisten und den Bezug und den Ausbau von erneuerbaren Energien ermöglichen und fördern. Gerade in der jetzigen Zeit wird klar, wie wichtig ein Umstieg auf erneuerbare Energien ist.
Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energien, der durch Herkunftsnachweise (HKN) belegt wird. Zu den erneuerbaren Energiequellen zählen Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie. Herkunftsnachweise belegen, aus welcher Anlage und aus welcher erneuerbaren Energiequelle eine entsprechende Strommenge stammt. Entscheiden sich Verbraucher und Verbraucherinnen für einen Ökostromtarif, muss der Energieversorger für die gelieferte Strommenge entsprechende Herkunftsnachweise einsetzen. (Quelle: Umweltbundesamt)
Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, aus welcher Anlage und welcher erneuerbaren Energiequelle eine bestimmte Strommenge erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurde. Der HKN sorgt dafür, dass diese Strommenge mit diesen Eigenschaften nur einmal verkauft werden kann. Hierfür werden die HKN im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet. (Quelle: Umweltbundesamt)
Herkunftsnachweise (HKN) belegen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Neben allgemeinen Angaben zum Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsland und der erzeugten Strommenge, enthält jeder HKN auch detaillierte Angaben zur Erzeugungsanlage. Ergänzend dazu sind auch freiwillige Angaben zur speziellen Art und Weise der Anlage oder der Stromproduktion möglich. (Quelle: Umweltbundesamt)
Herkunftsnachweise (HKN) können nach ihrer Ausstellung innerhalb Deutschlands, aber auch über Ländergrenzen hinweg europaweit und unabhängig von Strom gehandelt werden. Im Vergleich zur Ökostromnachfrage existieren derzeit noch wenige Herkunftsnachweise aus deutschen Anlagen. Aus diesem Grund bieten viele Stromlieferanten in Deutschland Stromprodukte mit Herkunftsnachweisen aus weiteren Ländern an, die Teil der Energiegemeinschaft sind. (Quelle: Umweltbundesamt)
Physisch fließt aus eurer Steckdose ein sogenannter Stromnetz-Mix: Sobald Strom – egal aus welcher Quelle – ins öffentliche Netz eingespeist wird, vermischen sich die Elektronen unweigerlich. Das bedeutet, dass neben Strommengen aus erneuerbaren Energien auch Strommengen aus anderen Energiequellen Teil des Strommixes sind. Wenn ihr Ökostrom bezieht, passiert Folgendes: Für jede Kilowattstunde, die ihr verbraucht, wird ein sogenannter Herkunftsnachweis (HKN) gekauft und entwertet. Dieser Nachweis belegt verbindlich, dass genau diese Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wurde. Mit dem Bezug von Ökostrom leistet ihr also einen direkten Beitrag dazu, dass mehr regenerative Energie produziert und ins Stromnetz eingespeist wird – auch wenn physisch ein Mix aus eurer Steckdose kommt. (Quelle: Umweltbundesamt)
Mit unseren Ökostromprodukten entscheidet ihr euch für Strom aus erneuerbaren Energieanlagen. Laut Stromkennzeichnung weisen unsere Ökostromprodukte 0 g/kWh CO₂-Emissionen und 0 g/kWh radioaktiven Abfall aus. Damit unterstützt ihr den Ausbau erneuerbarer Energien und leistet einen Beitrag zur Energiewende.