Ersatzversorgung
Über die Ersatzversorgung wird sichergestellt, dass Sie auch in Ausnahmesituationen zuverlässig mit Energie versorgt bleiben. Sie greift automatisch, wenn Ihr bisheriger Energieversorger kurzfristig ausfällt – zum Beispiel durch eine Insolvenz oder unerwartete Vertragsbeendigung. In diesem Fall übernehmen wir als örtlicher Grundversorger nahtlos die Belieferung mit Strom oder Gas.
Die Ersatzversorgung ist zeitlich befristet und dient als sichere Übergangslösung. Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, in einen passenden Tarif bei uns zu wechseln oder sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden. So ist Ihre Energieversorgung jederzeit gewährleistet.
Ersatzversorgung
Netzgebiet Südholstein
FAQ's
Unsere Antworten auf häufige Fragen zur Ersatzversorgung:
Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn für Ihre Lieferstelle kein gültiger Energievertrag besteht oder der bisherige Lieferant die Belieferung eingestellt hat zum Beispiel durch Insolvenz oder Vertragsende.
Das gilt sowohl für Strom als auch für Gas.
Ja. Die Versorgung mit Strom und Gas läuft ohne Unterbrechung weiter. In beiden Fällen übernehmen wir als Ihr zuständiger Grund- und Ersatzversorger automatisch die Belieferung.
Die Ersatzversorgung für Strom und Gas ist gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt (§ 38 EnWG). In dieser Zeit empfiehlt es sich, zeitnah einen neuen Energievertrag für langfristig stabile Konditionen und Planungssicherheit abzuschließen. Nach Ablauf der drei Monate endet die Ersatzversorgung automatisch. Anschließend benötigen Sie einen neuen Strom- oder Gasliefervertrag. Je nach Kundengruppe und Situation erfolgt danach eine reguläre Belieferung oder eine gesetzlich vorgesehene Anschlusslösung.
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Die Grundversorgung gilt für Haushaltskunden ohne Energieliefervertrag und stellt die reguläre Standardversorgung dar.
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Übergangslösung nach § 38 EnWG. Sie greift kurzfristig ein, wenn ein Liefervertrag wegfällt oder kein Energieversorger mehr liefert und unabhängig davon, ob es sich um Strom oder Gas handelt. Sie dient ausschließlich der sicheren Überbrückung bis zum Abschluss eines neuen Vertrags.
SLP (Standardlastprofil) wird bei kleineren Verbrauchsstellen eingesetzt, bei denen ein standardisiertes Verbrauchsprofil verwendet wird.
RLM (registrierende Leistungsmessung) kommt bei größeren Verbrauchern zum Einsatz, bei denen der tatsächliche Energieverbrauch exakt gemessen und zeitnah abgerechnet wird.
Die Abrechnung hängt vom Messsystem ab und unabhängig davon, ob es sich um Strom oder Gas handelt:
SLP (Standardlastprofil):
Typisch für kleinere Verbrauchsstellen. Der Verbrauch wird geschätzt und über monatliche Abschläge sowie eine jährliche Abrechnung abgerechnet.
RLM (registrierende Leistungsmessung):
Typisch für größere Gewerbe- und Industriekunden. Der Verbrauch wird kontinuierlich gemessen und in der Regel monatlich auf Basis der tatsächlichen Werte abgerechnet.
Wir bieten keine Übergangsversorgung in der Mittelspannung/Mitteldruck an. Bitte schließen Sie einen Vertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Gerne bieten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot an, sprechen Sie bitte unsere Gewerbekundenbetreuer an.
Sollten Sie keinen Liefervertrag abschließen, müssen wir Ihre Abnahmestelle sperren.