Direkt zum Inhalt
Weitere Netzgebiete

ErdGas fix: Unser Preisschlager

Trotz einer Erstlaufzeit von höchstens einem Jahr und einer folgenden kurzen Kündigungsfrist profitiert ihr von unserem besonders günstigen Gas-Produkt.
Auch in schwierigen Zeiten lassen wir unsere Kunden nicht im Regen stehen, sondern sorgen für eine verlässliche Versorgung.

Eure Vorteile auf einen Blick:

  • Erstlaufzeit: bis Ende des Jahres
  • Vertragsverlängerung nach Erstlaufzeit: 1 Monat
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Für Sparfüchse
  • Jederzeit sicher versorgt
  • Kundencenter in Pinneberg und Tornesch
  • Engagement für die Region
  • Top-Lokal-Versorger für Strom, Gas und Wärme

Angebot für Kunden aus:
Schleswig-Holstein | Hamburg

Unsere Preise

1. ErdGas fix – Schleswig-Holstein (im S-H Netzgebiet) / Preis seit 01.02.2025

unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 9,928 11,814
Grundpreis (Euro/Jahr)*** 104,75 124,65

2. ErdGas fix –Schleswig-Holstein (außerhalb des S-H Netzgebietes) / Preis seit 01.02.2025

unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 10,083 11,999
Grundpreis (Euro/Jahr)*** 123,86 147,39

3. ErdGas fix – Hamburg / Preis seit 01.02.2025

unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 9,095 10,823
Grundpreis (Euro/Jahr)*** 96,71 115,08

Jetzt online abschließen

Preise (Archiv)

Unsere Preise bis 31.01.2025

ErdGas fix – Schleswig-Holstein (im S-H Netzgebiet)
unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 10,171 12,103
Grundpreis (Euro/Jahr) 123,95 147,50
ErdGas fix –Schleswig-Holstein (außerhalb des S-H Netzgebietes)
unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 10,171 12,103
Grundpreis (Euro/Jahr) 144,61 172,09
ErdGas fix – Hamburg
unabhängig vom Verbrauch Netto Brutto*
Arbeitspreis (Cent/kWh) 10,130 12,055
Grundpreis (Euro/Jahr) 100,00 119,00

* Die Preise sind als Nettopreise kalkuliert, die Bruttopreise (beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19%) und sind gerundet.

** Das Produkt enthält auch die Entgelte des vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführten Messstellenbetriebs für eine konventionelle Messeinrichtung (all inklusive-Produkt).

*** Zusätzlich zum Arbeits- und Grundpreis werden dem Kunden vom Lieferanten die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistung für die jeweils verbaute Messeinrichtung an der Abnahmestelle / dem Zählpunkt in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt, wenn der Kunde keine Vereinbarung mit einem anderen Messstellenbetreiber (i. S. § 5 MsbG) als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber geschlossen hat. Ist letzteres der Fall erfolgt die Abrechnung zwischen Kunden und dem anderen Messstellenbetreiber direkt; in der Jahresverbrauchsabrechnung entfällt somit die Berechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb.