ErdGas fix: Unser Preisschlager
Trotz einer Erstlaufzeit von höchstens einem Jahr und einer folgenden kurzen Kündigungsfrist profitiert ihr von unserem besonders günstigen Gas-Produkt. Auch in schwierigen Zeiten lassen wir unsere Kunden nicht im Regen stehen, sondern sorgen für eine verlässliche Versorgung.
Eure Vorteile auf einen Blick:
- Erstlaufzeit: bis Ende des Jahres
- Vertragsverlängerung nach Erstlaufzeit: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Für Sparfüchse
- Jederzeit sicher versorgt
- Kundencenter in Pinneberg und Tornesch
- Engagement für die Region
- Top-Lokal-Versorger für Strom, Gas und Wärme
Angebot für Kunden aus:
Schleswig-Holstein | Hamburg
Unsere Preise
1. ErdGas fix – Schleswig-Holstein (im S-H Netzgebiet) / Preis seit 01.02.2025
unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
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Arbeitspreis (Cent/kWh) | 9,928 | 11,814 |
Grundpreis (Euro/Jahr)*** | 104,75 | 124,65 |
2. ErdGas fix –Schleswig-Holstein (außerhalb des S-H Netzgebietes) / Preis seit 01.02.2025
unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
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Arbeitspreis (Cent/kWh) | 10,083 | 11,999 |
Grundpreis (Euro/Jahr)*** | 123,86 | 147,39 |
3. ErdGas fix – Hamburg / Preis seit 01.02.2025
unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
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Arbeitspreis (Cent/kWh) | 9,095 | 10,823 |
Grundpreis (Euro/Jahr)*** | 96,71 | 115,08 |
Preise (Archiv)
Unsere Preise bis 31.01.2025
unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
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Arbeitspreis (Cent/kWh) | 10,171 | 12,103 |
Grundpreis (Euro/Jahr) | 123,95 | 147,50 |
unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
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Arbeitspreis (Cent/kWh) | 10,171 | 12,103 |
Grundpreis (Euro/Jahr) | 144,61 | 172,09 |
unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
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Arbeitspreis (Cent/kWh) | 10,130 | 12,055 |
Grundpreis (Euro/Jahr) | 100,00 | 119,00 |
* Die Preise sind als Nettopreise kalkuliert, die Bruttopreise (beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19%) und sind gerundet.
** Das Produkt enthält auch die Entgelte des vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführten Messstellenbetriebs für eine konventionelle Messeinrichtung (all inklusive-Produkt).
*** Zusätzlich zum Arbeits- und Grundpreis werden dem Kunden vom Lieferanten die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistung für die jeweils verbaute Messeinrichtung an der Abnahmestelle / dem Zählpunkt in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt, wenn der Kunde keine Vereinbarung mit einem anderen Messstellenbetreiber (i. S. § 5 MsbG) als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber geschlossen hat. Ist letzteres der Fall erfolgt die Abrechnung zwischen Kunden und dem anderen Messstellenbetreiber direkt; in der Jahresverbrauchsabrechnung entfällt somit die Berechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb.