ÖkoStrom gewerbe: Für Geschäftskunden bis 100.000 kWh Verbrauch pro Jahr
Dieses Angebot ist speziell auf die Bedürfnisse unserer Gewerbekunden abgestimmt, die in der Niederspannung versorgt werden, mit bis zu 100.000 kWh/Jahr oder einer Jahreshöchstleistung von 100 kW. Mit einer Preisgarantie und Erstlaufzeit bis zum Jahresende bieten wir Ihnen Planungssicherheit. Profitieren Sie zudem von unserem Störungsdienst, der rund um die Uhr für Sie da ist.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- 100 % Ökostrom
- Preisgarantie: ausschließlich auf den Energiepreis bis 31.12.2025
- Erstlaufzeit: bis Ende des Jahres
- Vertragsverlängerung nach Erstlaufzeit: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Jederzeit sicher versorgt
- Kundenservice vor Ort
- Ausbau des Glasfasernetzes und der E-Ladesäulen
- Top-Lokal-Versorger für Strom, Gas und Wärme
Angebot für Gewerbekunden in:
Pinneberg | Bönningstedt | Borstel-Hohenraden | Prisdorf | Tangstedt
Unsere Preise
ÖkoStrom gewerbe / Preis bis 31.01.2025
0 bis 100.000 kWh/Jahr | Netto | Brutto* |
---|---|---|
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 35,10 | 41,77 |
Grundpreis (Euro/Jahr)** | 102,05 | 121,44 |
Weitere Informationen
Preise (Archiv)
Unsere Preise bis 30.06.2024
0 bis 30.000 kWh/Jahr | Netto | Brutto* |
---|---|---|
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 46,23 | 55,01 |
Grundpreis (Euro/Jahr)** | 102,05 | 121,44 |
* Die Preise sind als Nettopreise kalkuliert, die Bruttopreise (beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19%) und sind gerundet.
** Das Produkt enthält auch die Entgelte des vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführten Messstellenbetriebs für eine konventionelle Messeinrichtung (all inklusive-Produkt). Bei Verwendung anderer Messtechnik (z.B. bei Einbau von modernen Messeeinrichtungen (mME) oder intelligenten Messystemen (iMSys) reduziert sich der Grundpreis um das darin enthaltene Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb. Stattdessen wird zusätzlich zu dem reduzierten Grundpreis, das veröffentlichte Entgelt des jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetriebes berechnet.
*** Zusätzlich zum Arbeits- und Grundpreis werden dem Kunden vom Lieferanten die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistung für die jeweils verbaute Messeinrichtung an der Abnahmestelle / dem Zählpunkt in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt, wenn der Kunde keine Vereinbarung mit einem anderen Messstellenbetreiber (i. S. § 5 MsbG) als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber geschlossen hat. Ist letzteres der Fall erfolgt die Abrechnung zwischen Kunden und dem anderen Messstellenbetreiber direkt; in der Jahresverbrauchsabrechnung entfällt somit die Berechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb.