ErdGas Ersatzversorgung SLP
Die Ersatzversorgung gilt für Kunden mit Standardlastprofil (SLP), die aus dem Niederdrucknetz innerhalb des Grundversorgungsgebietes der Stadtwerke Südholstein GmbH versorgt werden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über monatliche Abschläge auf Basis einer Verbrauchsschätzung sowie einer Schlussrechnung des tatsächlichen Energieverbrauchs.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Mindestvertragslaufzeit: 1 Tag
- Verlängerung nach Mindestvertragslaufzeit: Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Tag und endet spätestens nach 3 Monaten.
- Kündigungsfrist: 1 Tag
Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG i. V. m. der GasGVV und ist auf maximal drei Monate begrenzt. In diesem Zeitraum können Sie einen neuen Gasliefervertrag abschließen, um Ihre Versorgung weiterhin sicherzustellen.
Unsere Preise:
ErdGas Ersatzversorgung SLP / Preis seit 01.07.2026
| Netto | Brutto* | |
| Arbeitspreis (Cent/kWh) | 15,000 | 17,850 |
| Grundpreis (Euro/Jahr)** | 222,12 | 264,32 |
Preise (Archiv)
| unabhängig vom Verbrauch | Netto | Brutto* |
|---|---|---|
| Arbeitspreis (Cent/kWh) | 10,417 | 12,396 |
| Grundpreis (Euro/Jahr) ** | 100,29 | 119,35 |
* Die Preise sind als Nettopreise kalkuliert, die Bruttopreise (beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19%) und sind gerundet.
** Zusätzlich zum Arbeits- und Grundpreis werden dem Kunden vom Lieferanten die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistung für die jeweils verbaute Messeinrichtung an der Abnahmestelle / dem Zählpunkt in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt, wenn der Kunde keine Vereinbarung mit einem anderen Messstellenbetreiber (i. S. § 5 MsbG) als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber geschlossen hat. Ist letzteres der Fall erfolgt die Abrechnung zwischen Kunden und dem anderen Messstellenbetreiber direkt; in der Jahresverbrauchsabrechnung entfällt somit die Berechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb.