Eure Umzugs-Checkliste
Bei einem Umzug konnten Stromverträge bisher mit einer Frist von sechs Wochen rückwirkend gewechselt werden. Mit der Neuregelung zum 24h-Lieferantenwechsel sind rückwirkende An-und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Meldet euren Einzug so früh wie möglich - am besten direkt nach der Mietvertragsunterzeichnung oder nach der Kündigung eurer alten Wohnung.
Wenn ihr euren Umzug nicht rechtzeitig meldet…
- läuft euer bestehender Vertrag weiter und ihr zahlt weiterhin für den Stromverbrauch an
eurer alten Adresse. - fallt ihr an der neuen Adresse automatisch in die meist teurere Grundversorgung.
- könnt ihr einen Anbieterwechsel dort erst wieder nach Ablauf der Kündigungsfrist vornehmen.
Eine frühzeitige Ab- und ANmeldung stellt sicher, dass euer Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und euch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
So geht's
Checkliste Mieter
Vor dem Umzug
- Stromvertrag für alte Wohnung fristgemäß kündigen oder, wenn möglich, auf die neue Wohnung ummelden. Wenn das nicht möglich ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Kündigungsfristen und Ummelde-Voraussetzungen sind im Stromliefervertrag zu finden. Verwendet gerne unsere Datei Vertragskündigung.
- Vor Einzug einen Liefervertrag mit einem Stromanbieter für die neue Wohnung abschließen. Vertragsbeginn sollte der Tag des offiziellen Beginns des Mietverhältnisses sein.
Am Auszugstag
- Stromzählerstand in der alten Wohnung ablesen (mit Foto)
- Zählernummer und Zählerstand in einem Übergabeprotokoll festhalten
- Zählerstand dem Energieanbieter für die Endabrechnung übermitteln
Verwendet gerne unser Übergabeprotokoll.
Am Einzugstag
- Stromzählerstand in der neuen Wohnung ablesen (mit Foto)
- Stromvertrag muss spätestens zum Einzugstag bestehen
- Zählernummer und -stand im Einzugsprotokoll notieren
Verwendet gerne unser Übergabeprotokoll.
Checkliste Vermieter
Vor dem Auszug des Mieters
- Ausziehenden Mieter frühzeitig – sobald der Auszug feststeht – daran erinnern, dass eine rechtzeitige Kündigung des Stromvertrags beim Energieanbieter erforderlich ist
- Stromzählerstand mit Mieter am letzten Tag ablesen (Foto + schriftlich)
- Zählernummer korrekt zuordnen (bei mehreren Wohnungen)
- Werte ins Übergabeprotokoll aufnehmen, von beiden unterschreiben lassen
Die beiden Dateien findet Ihr weiter unten.
Bei Leerstand (z. B. Renovierung)
- Eigene Anmeldung beim Energieanbieter rechtzeitig durchführen
- Anmeldung zum Leerstandsbeginn, da rückwirkend nicht mehr möglich
Vor dem Einzug des neuen Mieters
- Neuen Mieter mit Vertragsabschluss auf rechtzeitige Stromanmeldung hinweisen
- Zählerstand mit neuem Mieter am Einzugstag ablesen (Foto + schriftlich)
- Einzugsprotokoll mit Zählernummer, -stand und Datum erstellen
Verwendet gerne unser Übergabeprotokoll.